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20. Juni 2026
7 Min. Lesezeit
BilanQo Redaktion

E-Rechnung als Kleinunternehmer: Pflichten, Ausnahmen, § 19 UStG

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Umsatzsteuer befreit – aber nicht von der E-Rechnung. Was du empfangen musst, was du versenden darfst und welche Angaben auf deine Rechnung gehören.

Das Wichtigste in Kürze

  • Empfangspflicht seit 01.01.2025 gilt auch für Kleinunternehmer.
  • Beim Versand gibt es Erleichterungen: einfache Rechnungen bleiben im B2B erlaubt.
  • Neue Grenzen 2025: 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr.
  • Der § 19 UStG Hinweis gehört weiterhin auf jede Rechnung.

Bin ich überhaupt Kleinunternehmer?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer, wenn dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Seit dem 1. Januar 2025 gelten deutlich großzügigere Werte als früher: 25.000 € im Vorjahr (statt 22.000 €) und voraussichtlich 100.000 € im laufenden Jahr (statt 50.000 €). Neu ist außerdem, dass die 100.000-€-Grenze sofort wirkt: Überschreitest du sie mitten im Jahr, bist du ab diesem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig. Ob die Regelung auf dich zutrifft, prüfst du in 30 Sekunden mit unserem Kleinunternehmer-Check.

Empfangspflicht: Ja, auch für dich

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen für B2B-Umsätze empfangen können – ausdrücklich auch Kleinunternehmer. Das heißt: Wenn dir ein Lieferant eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung schickt, darfst du sie nicht mit dem Hinweis ablehnen, du könntest „nur PDF“. Eine teure Software ist dafür nicht nötig: Schon ein kostenloser Viewer wie unser XRechnung-Viewer macht die XML-Daten lesbar. Für die Buchhaltung solltest du die strukturierten Daten aber in einem System ablegen.

Versand: Die gute Nachricht

Beim Ausstellen von Rechnungen genießt du als Kleinunternehmer eine Ausnahme: Da du keine Umsatzsteuer ausweist, darfst du im B2B-Bereich weiterhin einfache Rechnungen schicken – etwa eine PDF aus unserem kostenlosen Rechnungs-Generator. Zwei Einschränkungen solltest du kennen:

  • Kundenwunsch: Geschäftskunden können von dir eine E-Rechnung anfordern. Spätestens wenn größere Kunden ihre Prozesse umstellen, kommst du um XRechnung oder ZUGFeRD kaum herum.
  • B2G: Rechnungen an Behörden und öffentliche Auftraggeber müssen schon heute als XRechnung vorliegen – unabhängig von der Kleinunternehmerregelung.

Der § 19 UStG Hinweis auf der Rechnung

Weil du keine Umsatzsteuer ausweist, muss auf jeder Rechnung ein entsprechender Hinweis stehen. Bewährt hat sich der Satz: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Alle anderen Pflichtangaben bleiben: fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, deine vollständige Anschrift, die des Empfängers, Leistungsbeschreibung und Leistungszeitpunkt. Auch deine Steuernummer oder USt-IdNr. gehört weiterhin auf die Rechnung.

Vor- und Nachteile im Blick

Vorteile: Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, schlankere Rechnungen und gegenüber Privatkunden effektiv günstigere Preise. Nachteile: Kein Vorsteuerabzug – bei Laptop, Kamera oder Büroeinrichtung zahlst du die Umsatzsteuer aus eigener Tasche. Wer viel investiert oder fast nur für Unternehmen arbeitet, sollte den Verzicht auf die Regelung durchrechnen. Unser Netto-Brutto-Rechner hilft beim schnellen Vergleich.

Fazit: Entspannt, aber nicht sorglos

Als Kleinunternehmer hast du bei der E-Rechnung Luft – aber keine Freikarte. Sorge dafür, dass du E-Rechnungen empfangen und lesen kannst, halte deine Rechnungsangaben sauber und beobachte die Umsatzgrenzen. Mehr Hintergrund liefert unser Artikel Kleinunternehmer & E-Rechnung: § 19 UStG einfach erklärt sowie die Übersicht zur Versandpflicht 2027/2028.

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen?

Ja. Die Empfangspflicht seit dem 1. Januar 2025 gilt auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Du darfst den Empfang strukturierter E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) nicht ablehnen.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen versenden?

Grundsätzlich nein: Kleinunternehmer dürfen im B2B-Bereich weiterhin einfache Rechnungen (z. B. PDF) ausstellen. Achtung: Geschäftskunden und öffentliche Auftraggeber können trotzdem eine E-Rechnung anfordern.

Was muss auf meiner Rechnung als Kleinunternehmer stehen?

Ein Hinweis nach § 19 UStG, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Alle übrigen Pflichtangaben (fortlaufende Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung, Beträge) bleiben bestehen.

Welche Umsatzgrenzen gelten 2025?

Seit 1. Januar 2025: maximal 25.000 € Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich maximal 100.000 € im laufenden Jahr. Die 100.000-€-Grenze wirkt sofort beim Überschreiten, nicht erst im Folgejahr.

Lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?

Das kann sich lohnen, wenn du hohe Investitionen planst (Vorsteuerabzug) oder überwiegend B2B-Kunden hast, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind. Die Option bindet dich für fünf Kalenderjahre.

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