Was gehört auf ein Angebot?
Gesetzlich ist ein Angebot lockerer als eine Rechnung nach § 14 UStG. Üblich und prüfbar sind: beide Anschriften, Angebotsnummer, Datum, Gültigkeitsdatum, Positionen mit Menge und Preis sowie Netto, Steuer und Brutto. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Steuer aus, setzt aber den Hinweis auf die Steuerbefreiung.
