Wie hoch sind die Verzugszinsen nach § 288 BGB?
Gegenüber Verbrauchern (B2C) beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) sind es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Aktuell (seit 01.01.2025): −0,88 %. Bitte auf bundesbank.de prüfen.
Ergebnis
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Häufige Fragen
Gegenüber Verbrauchern (B2C) beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) sind es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Der Basiszinssatz steht seit dem 1. Januar 2025 bei −0,88 % und wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst. Prüfe den aktuellen Wert auf bundesbank.de und trage ihn im Rechner ein.
Nach § 288 Abs. 5 BGB steht Gläubigern bei Entgeltforderungen gegen Unternehmen zusätzlich zu den Verzugszinsen eine Pauschale von 40 € zu. Sie wird auf eine geschuldete Schadensersatzzahlung angerechnet.
Grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung – gegenüber Verbrauchern nur, wenn darauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Ein individuell vereinbartes Zahlungsziel geht vor; danach reicht eine Mahnung.
Der Verzug beginnt am Tag nach dem Fälligkeitsdatum. Der Rechner zählt die Tage vom Verzugsbeginn bis zum gewählten Zahlungsdatum (einschließlich).
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