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Verzugszinsen berechnen – nach § 288 BGB.

Kunde zahlt nicht pünktlich? Berechne in Sekunden, welche Verzugszinsen dir zustehen: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (B2C) beziehungsweise 9 Prozentpunkte (B2B) plus optionaler 40-€-Pauschale.

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Aktuell (seit 01.01.2025): −0,88 %. Bitte auf bundesbank.de prüfen.

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Häufige Fragen

Wie hoch sind die Verzugszinsen nach § 288 BGB?

Gegenüber Verbrauchern (B2C) beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) sind es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Was ist der aktuelle Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz steht seit dem 1. Januar 2025 bei −0,88 % und wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst. Prüfe den aktuellen Wert auf bundesbank.de und trage ihn im Rechner ein.

Was ist die 40-€-Pauschale bei B2B?

Nach § 288 Abs. 5 BGB steht Gläubigern bei Entgeltforderungen gegen Unternehmen zusätzlich zu den Verzugszinsen eine Pauschale von 40 € zu. Sie wird auf eine geschuldete Schadensersatzzahlung angerechnet.

Ab wann gerät ein Kunde in Verzug?

Grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung – gegenüber Verbrauchern nur, wenn darauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Ein individuell vereinbartes Zahlungsziel geht vor; danach reicht eine Mahnung.

Wie werden die Verzugstage gezählt?

Der Verzug beginnt am Tag nach dem Fälligkeitsdatum. Der Rechner zählt die Tage vom Verzugsbeginn bis zum gewählten Zahlungsdatum (einschließlich).

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