Bin ich verpflichtet, Arbeitszeiten aufzuzeichnen?
Für Arbeitnehmer gilt nach § 16 Abs. 2 ArbZG eine Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeit über die werktägliche Regelarbeitszeit hinaus; für Minijobs und die in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen gilt sie umfassend. Selbstständige sind nicht verpflichtet, führen Stundenzettel aber als Nachweis gegenüber Kunden.
