Was bedeutet Reverse Charge?
Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet nicht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger. Du stellst die Rechnung ohne Umsatzsteuer und weist auf den Übergang der Steuerschuld hin; der Kunde meldet die Steuer selbst an und zieht sie zugleich als Vorsteuer.
