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Kostenlose Vorlage

Rechnungsvorlage – alle Pflichtangaben drin.

Eine Rechnung ohne Pflichtangaben kostet deinen Kunden den Vorsteuerabzug und dich eine Korrektur. Diese Vorlage führt alle Felder nach § 14 UStG in der richtigen Reihenfolge – zum Ausdrucken oder digitalen Ausfüllen.

Blanko-Vorlage als PDF

Ausdrucken und per Hand ausfüllen oder im PDF-Reader beschriften. Die Vorlage wird in deinem Browser erzeugt – es werden keine Daten übertragen.

Lieber gleich fertig ausgefüllt?

Der kostenlose Generator rechnet Netto, Umsatzsteuer und Brutto selbst aus, setzt den Kleinunternehmer-Hinweis automatisch und gibt ein fertiges PDF aus.

Rechnung online erstellen

Was in der Vorlage steht

Pflichtangaben nach § 14 UStG

  • Name und Anschrift von Rechnungssteller und Empfänger
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Fortlaufende Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • Leistungsdatum beziehungsweise Leistungszeitraum
  • Menge und Art der gelieferten Ware oder Leistung
  • Nettoentgelt, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag

Zusätzlich vorbereitet

  • Positionstabelle für sieben Zeilen
  • Zahlungsziel und Bankverbindung
  • Formulierungshilfe für § 19 UStG und § 13b UStG
Wichtig für den B2B-Bereich: Eine ausgefüllte PDF-Vorlage ist keine E-Rechnung im Sinne der Norm EN 16931. Seit Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, die Versandpflicht greift ab 2027 und 2028. Für strukturierte Formate nutzt du XRechnung oder ZUGFeRD.

Dieses Tool läuft lokal in deinem Browser

Deine Eingaben werden nicht an einen Server gesendet und nicht gespeichert. Kostenlos, ohne Anmeldung – direkt im Browser. Für echte Workflows mit Archivierung, Versand und Buchhaltung nutzt du den BilanQo-Account.

Häufige Fragen

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Nach § 14 Abs. 4 UStG: vollständiger Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt sowie der Steuerbetrag mit Steuersatz. Bei Steuerbefreiung kommt ein Hinweis auf den Grund hinzu.

Reicht eine PDF-Rechnung noch aus?

Im B2C-Bereich ja. Im B2B-Bereich gilt seit Januar 2025 die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können; die Versandpflicht greift gestaffelt ab 2027 und 2028. Eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung im Sinne der Norm – dafür braucht es ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD.

Was gilt bei einer Kleinbetragsrechnung?

Bis 250 Euro Bruttobetrag genügen nach § 33 UStDV reduzierte Angaben: Name und Anschrift des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Entgelt inklusive Steuer in einer Summe sowie der Steuersatz. Empfängeranschrift und Rechnungsnummer sind dann nicht zwingend.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Bei Anwendung des § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Auf der Rechnung muss stattdessen ein Hinweis stehen, etwa „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Ein trotzdem ausgewiesener Steuerbetrag würde nach § 14c UStG geschuldet.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Ausgangs- und Eingangsrechnungen sind als Buchungsbelege nach § 147 AO zehn Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

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