Welche Regeln gelten für Rechnungsnummern?
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG braucht jede Rechnung eine einmalige, fortlaufende Nummer. „Fortlaufend“ heißt nicht zwingend lückenlos +1: Erlaubt sind mehrere Nummernkreise, etwa je Jahr, Filiale oder Kundengruppe – solange keine Nummer doppelt vergeben wird und das System nachvollziehbar ist.
