Wann darf ich eine Mahnung schicken?
Sobald der Kunde in Verzug ist – also nach Ablauf des Zahlungsziels beziehungsweise 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang (bei Verbrauchern nur mit entsprechendem Hinweis auf der Rechnung).
[Dein Name / Firma, Anschrift] [Kunde, Anschrift] 24.07.2026 Zahlungserinnerung zu Rechnung [Rechnungsnummer] Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Durchsicht unserer offenen Posten ist uns aufgefallen, dass die folgende Rechnung noch nicht beglichen wurde. Sicherlich handelt es sich nur um ein Versehen oder die Zahlung befindet sich bereits im Zahlungsverkehr. Rechnungsnummer: – Rechnungsdatum: – Offener Rechnungsbetrag: – Gesamtforderung: – Wir bitten Sie, den Gesamtbetrag bis spätestens 31.7.2026 (7 Tage) auf unser Konto zu überweisen. Sollten Sie die Zahlung bereits veranlasst haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen [Dein Name]
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Häufige Fragen
Sobald der Kunde in Verzug ist – also nach Ablauf des Zahlungsziels beziehungsweise 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang (bei Verbrauchern nur mit entsprechendem Hinweis auf der Rechnung).
Nein, die Mahnung ist formlos gültig – auch per E-Mail. Schriftlich (Brief/E-Mail) ist aber empfehlenswert, damit du den Zugang im Streitfall nachweisen kannst. Die Mahnung sollte Rechnungsnummer, Betrag und eine klare neue Frist enthalten.
Gesetzlich reicht eine Mahnung. Üblich sind bis zu drei Stufen (Zahlungserinnerung, 2. Mahnung, letzte Mahnung mit Androhung rechtlicher Schritte), bevor ein Inkassounternehmen oder Mahnbescheid folgt.
Ja. Bei Verzug stehen dir Verzugszinsen nach § 288 BGB zu (B2B: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte, B2C: + 5). Bei B2B-Forderungen zusätzlich eine Pauschale von 40 €. Berechne die Zinsen mit unserem Verzugszinsen-Rechner.
Nein. Der Generator läuft komplett lokal in deinem Browser. Für ein automatisiertes Mahnwesen mit Stufen, Fristen und Versand nutzt du das Mahnwesen in BilanQo.
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