Welche Kleinunternehmer-Grenzen gelten 2026?
Seit dem 1. Januar 2025 – und unverändert 2026 – gilt: Der Umsatz im Vorjahr darf 25.000 € nicht überschritten haben und der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 € nicht überschreiten. Zuvor lagen die Grenzen bei 22.000 € beziehungsweise 50.000 €.
