Wer muss ein Kassenbuch führen?
Buchführungspflichtige Unternehmen mit Bargeschäften müssen ihre Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festhalten (§ 146 Abs. 1 AO). Wer den Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, ist zur Kassenbuchführung nicht verpflichtet, muss Bareinnahmen aber vollständig und nachvollziehbar aufzeichnen.
