BilanQo Logo

BilanQo

Kostenlose Vorlage

Kassenbuch – jeder Euro nachvollziehbar.

Bei Bargeschäften schaut das Finanzamt genau hin. Diese Vorlage führt Übertrag, Einnahmen, Ausgaben und den laufenden Bestand pro Monat auf einer Seite – mit Feldern für die Zählung zum Monatsabschluss.

Blanko-Vorlage als PDF

Ausdrucken und per Hand ausfüllen oder im PDF-Reader beschriften. Die Vorlage wird in deinem Browser erzeugt – es werden keine Daten übertragen.

Lieber gleich fertig ausgefüllt?

Zu jeder Barbewegung gehört ein Beleg. Mit dem kostenlosen Quittungs-Generator erzeugst du den passenden Nachweis über Betrag, Zweck und Datum als PDF.

Quittung erstellen

Was in der Vorlage steht

Aufbau pro Monat

  • Kassenbestand am Monatsanfang als Übertrag
  • 18 Zeilen mit Datum, Belegnummer und Vorgang
  • Getrennte Spalten für Einnahme, Ausgabe und laufenden Bestand
  • Summenzeile für Einnahmen und Ausgaben

Monatsabschluss

  • Gegenüberstellung von rechnerischem und gezähltem Bestand
  • Datum der Zählung und Unterschrift
  • Hinweise zu Unveränderbarkeit und Aufbewahrung
Grenze des Papierformats: Ein handschriftliches Kassenbuch ist zulässig, muss aber unveränderbar geführt werden. Wer regelmäßig Bargeschäfte hat, fährt mit einem digitalen Kassenbuch samt Monatsabschluss-Sperre und Änderungsprotokoll deutlich sicherer durch eine Kassennachschau.

Dieses Tool läuft lokal in deinem Browser

Deine Eingaben werden nicht an einen Server gesendet und nicht gespeichert. Kostenlos, ohne Anmeldung – direkt im Browser. Für echte Workflows mit Archivierung, Versand und Buchhaltung nutzt du den BilanQo-Account.

Häufige Fragen

Wer muss ein Kassenbuch führen?

Buchführungspflichtige Unternehmen mit Bargeschäften müssen ihre Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festhalten (§ 146 Abs. 1 AO). Wer den Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, ist zur Kassenbuchführung nicht verpflichtet, muss Bareinnahmen aber vollständig und nachvollziehbar aufzeichnen.

Was bedeutet GoBD-konform beim Kassenbuch?

Die Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sein. Nachträgliche Änderungen müssen erkennbar bleiben. Ein mit Bleistift geführtes oder frei überschreibbares Tabellenblatt erfüllt das nicht – deshalb wird ein handschriftliches Kassenbuch fortlaufend und ohne Radierung geführt.

Darf der Kassenbestand negativ werden?

Nein. Ein negativer Kassenbestand ist rechnerisch unmöglich und gilt bei einer Prüfung als schwerer formeller Mangel, der zu einer Hinzuschätzung führen kann. Prüfe den laufenden Bestand deshalb nach jeder Eintragung.

Wie lange muss ich das Kassenbuch aufbewahren?

Zehn Jahre nach § 147 AO, gemeinsam mit den zugehörigen Belegen. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist.

Mehr kostenlose Tools

Weitere BilanQo-Tools entdecken