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Kostenloser Gutschrift-Generator

Gutschrift & Storno – GoBD-sauber korrigieren.

Eine falsche Rechnung darf nicht gelöscht werden – sie wird korrigiert. Erstelle hier eine Gutschrift oder Stornorechnung mit klarem Bezug zur Originalrechnung, negativem Betrag und korrektem USt-Ausweis.

Art der Korrektur

Bezug zur Originalrechnung

Adressen & Kopfdaten

Gutzuschreibende Positionen

Beträge positiv eintragen – im PDF erscheinen sie negativ.

Gutschriftsbetrag

Netto− 0,00 €
USt 19 %− 0,00 €

− 0,00 €

GoBD-Hinweis

Die Originalrechnung bleibt bestehen und wird nicht verändert. Gutschrift und Originalrechnung gehören zusammen abgelegt – die Gutschriftsnummer läuft in deinem normalen Nummernkreis weiter.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Gutschrift und Storno?

Umgangssprachlich meint „Gutschrift“ meist die Korrektur einer zu hohen oder falschen Rechnung – steuerlich ist das eine Rechnungskorrektur nach § 14 Abs. 4 UStG. Eine Storno-Rechnung hebt die Originalrechnung vollständig auf, eine Teilgutschrift nur einen Teilbetrag. Beides erzeugst du hier über die Auswahl oben.

Was muss auf einer Gutschrift stehen?

Dieselben Pflichtangaben wie auf einer Rechnung – plus einen eindeutigen Bezug zur ursprünglichen Rechnung (Rechnungsnummer und -datum) und eine eigene, fortlaufende Gutschriftsnummer. Der Betrag wird negativ ausgewiesen.

Darf ich eine Rechnung einfach löschen statt gutzuschreiben?

Nein. Nach GoBD dürfen ausgestellte Rechnungen nicht gelöscht oder nachträglich verändert werden. Der korrekte Weg ist immer eine Korrekturrechnung bzw. Gutschrift mit Bezug auf das Original.

Muss ich die Umsatzsteuer korrigieren?

Ja. Mit der Gutschrift korrigierst du auch die abgeführte Umsatzsteuer – und zwar im Voranmeldungszeitraum, in dem die Gutschrift ausgestellt wurde. Das Tool weist die USt separat aus, damit die Buchung eindeutig ist.