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Kostenloser Gewerbesteuer-Rechner

Gewerbesteuer berechnen – mit Freibetrag & Anrechnung.

Gewinn und Hebesatz eintragen, Gewerbesteuer sofort sehen: inklusive Freibetrag von 24.500 € für Einzelunternehmen und der Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.

Deine Zahlen

Freibetrag 24.500 € und Anrechnung nach § 35 EStG werden berücksichtigt.

z. B. anteilige Mieten, Pachten und Zinsen nach § 8 GewStG, soweit über dem Freibetrag von 200.000 €.

Ergebnis

Gewerbeertrag (abgerundet)0,00 €
Freibetrag− 24.500,00 €
Steuermessbetrag (3,5 %)0,00 €
× Hebesatz 400 %0,00 €

Gewerbesteuer pro Jahr

0,00 €

entspricht 0 % deines Gewinns

Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)

Anrechenbar (4× Messbetrag, gedeckelt)0,00 €
Effektive Mehrbelastung0,00 €

Bis etwa 400 % Hebesatz gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer nahezu vollständig aus – darüber bleibt eine echte Zusatzbelastung. Die Anrechnung setzt eine ausreichend hohe Einkommensteuer voraus.

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Häufige Fragen

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Vom Gewerbeertrag wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen. Der Rest wird auf volle 100 € abgerundet und mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert – das ergibt den Steuermessbetrag. Multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt sich die Gewerbesteuer.

Wer muss überhaupt Gewerbesteuer zahlen?

Alle Gewerbebetriebe. Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Ingenieure, viele IT-Beratende) sind davon befreit – für sie fällt keine Gewerbesteuer an. Kapitalgesellschaften wie die GmbH zahlen immer und bekommen keinen Freibetrag.

Was bedeutet die Anrechnung nach § 35 EStG?

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird das 4-fache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet – begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % gleicht sich die Gewerbesteuer dadurch weitgehend aus.

Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?

Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und liegt meist zwischen 250 % und 500 % (München 490 %, Berlin 410 %, Hamburg 470 %). Er steht in der Hebesatzsatzung deiner Gemeinde oder im Gewerbesteuerbescheid.

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