Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Vom Gewerbeertrag wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen. Der Rest wird auf volle 100 € abgerundet und mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert – das ergibt den Steuermessbetrag. Multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt sich die Gewerbesteuer.
