Wer darf eine EÜR machen?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG dürfen Freiberufler unabhängig von der Höhe des Gewinns sowie Gewerbetreibende nutzen, die weder im Handelsregister eingetragen sind noch die Grenzen von 800.000 € Umsatz bzw. 80.000 € Gewinn überschreiten. Alle anderen bilanzieren.
