Kostenloser EÜR-Rechner

EÜR überschlagen – Gewinn & Rücklage auf einen Blick.

Wie viel bleibt am Ende wirklich übrig – und wie viel musst du zurücklegen? Trage Einnahmen und Ausgaben brutto ein und sieh Gewinn, Umsatzsteuer-Zahllast und empfohlene Steuerrücklage sofort.

Betriebseinnahmen

Betriebsausgaben (brutto)

Material, Subunternehmer, Lizenzen

Miete, Telefon, Software, Porto

Sprit, Versicherung, Wartung, Leasing

Bewirtung nur zu 70 % absetzbar

Jahresanteil – ohne Vorsteueranteil

Versicherungen, Beiträge, Fortbildung

Steuerschätzung

Grobe Orientierung: 20–25 % bei kleinen Gewinnen, 30–35 % im Mittelfeld, bis 45 % bei hohen Einkünften.

Ergebnis

Einnahmen netto0,00 €
Ausgaben netto− 0,00 €

Gewinn vor Steuern

0,00 €

Marge 0 % vom Nettoumsatz

Umsatzsteuer

Vereinnahmte USt0,00 €
Abziehbare Vorsteuer− 0,00 €
Zahllast ans Finanzamt0,00 €

Empfohlene Rücklage

0,00 €

Einkommensteuer-Schätzung (0,00 €) plus offene Umsatzsteuer. Leg diesen Betrag auf ein separates Konto, dann trifft dich weder die Vorauszahlung noch die Nachzahlung unvorbereitet.

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Häufige Fragen

Wer darf eine EÜR machen?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG dürfen Freiberufler unabhängig von der Höhe des Gewinns sowie Gewerbetreibende nutzen, die weder im Handelsregister eingetragen sind noch die Grenzen von 800.000 € Umsatz bzw. 80.000 € Gewinn überschreiten. Alle anderen bilanzieren.

Was ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip?

In der EÜR zählt das Datum der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum. Eine im Dezember gestellte, im Januar bezahlte Rechnung gehört ins neue Jahr. Ausnahme sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel (10-Tage-Regel).

Gehört die Umsatzsteuer in die EÜR?

Ja. Bei der EÜR wird brutto gerechnet: Vereinnahmte Umsatzsteuer ist eine Betriebseinnahme, gezahlte Vorsteuer und Umsatzsteuer-Zahlungen ans Finanzamt sind Betriebsausgaben. Auf den Gewinn wirkt sich das über das Jahr betrachtet neutral aus.

Wie genau ist die Steuerschätzung hier?

Sie ist bewusst eine Überschlagsrechnung mit dem von dir angegebenen Steuersatz. Der tatsächliche Einkommensteuersatz hängt von Familienstand, Sonderausgaben, weiteren Einkünften und Vorsorgeaufwendungen ab – dafür ist dein Steuerberater zuständig.

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