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Bin ich von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Beantworte 5 kurze Fragen zu deinem Unternehmen und erfahre sofort, was für dich gilt: Empfangspflicht seit 2025, Versandpflicht gestaffelt nach Umsatz ab 2027 beziehungsweise 2028.

  1. 1Wie ist dein Unternehmen organisiert?

  2. 2Wie hoch war dein Jahresumsatz zuletzt ungefähr?

  3. 3An wen stellst du hauptsächlich Rechnungen?

  4. 4Wie erstellst du deine Rechnungen heute?

  5. 5Kannst du heute E-Rechnungen (XML, ZUGFeRD) empfangen und lesen?

Beantworte alle 5 Fragen, um dein Ergebnis zu sehen.

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Häufige Fragen

Seit wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen für B2B-Umsätze empfangen können. Eine eigene Empfangssoftware ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber du darfst den Empfang nicht ablehnen oder technisch unmöglich machen.

Ab wann muss ich selbst E-Rechnungen versenden?

Die Versandpflicht kommt gestaffelt: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, alle übrigen Unternehmen ab dem 1. Januar 2028. Für B2G-Rechnungen an Behörden gelten teils bereits heute eigene Regeln (XRechnung).

Bin ich als Kleinunternehmer betroffen?

Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können. Beim Versand gibt es Erleichterungen – im B2B-Bereich dürfen Kleinunternehmer weiterhin „andere Rechnungen“ (z. B. PDF) ausstellen, solange sie keine umsatzsteuerpflichtigen B2B-Umsätze im engeren Sinn ausweisen. Prüfe deinen Fall mit unserem Kleinunternehmer-Check.

Was gilt für B2C-Rechnungen?

Rechnungen an Privatpersonen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Hier bleibt die klassische PDF- oder Papierrechnung zulässig.

Was passiert, wenn ich die Fristen verpasse?

Das Wachstumschancengesetz sieht zunächst keine speziellen Bußgelder vor. Praktisch riskierst du aber, dass Geschäftskunden deine Rechnungen ablehnen, Zahlungen sich verzögern und du bei B2G-Aufträgen nicht mehr teilnehmen kannst.