E-Rechnung für Heilberufe

Praxis-Abrechnung, mit weniger Papierkram.

Therapeuten, Heilpraktiker und medizinische Dienstleister empfangen zunehmend E-Rechnungen von Lieferanten und stellen selbst Rechnungen an Institutionen. BilanQo hält Rechnungen, Belege und Buchhaltung zusammen.

E-Rechnungen von Lieferanten empfangen

Labore, Großhändler und Dienstleister senden zunehmend XRechnung oder ZUGFeRD – BilanQo macht die Daten lesbar und buchbar.

Privatrechnungen einfach erstellen

Behandlungen, Materialien und Pauschalen als klare Rechnung ausgeben – mit fortlaufendem Nummernkreis und korrektem Steuersatz.

Belege und Steuer vorbereiten

Ausgaben erfassen und alles für die Übergabe an die Steuerberatung DATEV-orientiert aufbereiten – ohne Belegchaos am Monatsende.

Empfangspflicht seit 2025

Auch Praxen müssen E-Rechnungen annehmen können

Die Empfangspflicht gilt für alle Unternehmen – also auch für Praxen und Heilberufler. Wer eine E-Rechnung ablehnt, handelt entgegen der gesetzlichen Vorgaben.

BilanQo liest die strukturierten Daten ein und führt sie direkt in Ausgaben und Buchhaltung. So entfällt das Ausdrucken und erneute Abtippen von Lieferantenrechnungen.

  • XRechnung und ZUGFeRD lesbar machen
  • Eingangsrechnungen prüfen und buchen
  • GoBD-konform archivieren
Eingangsrechnungen für Heilberufe in BilanQo verarbeiten

Schlanke Administration

Mehr Zeit für Patienten, weniger für Papier

Die meisten Heilberufler wollen keine komplexe Buchhaltungssoftware bedienen. BilanQo setzt auf eine ruhige Oberfläche mit klaren Prozessen für Rechnung, Beleg und Übergabe.

Rechnungen, Belege und Auswertungen bleiben an einem Ort – auch für die Zusammenarbeit mit der Steuerberatung und bei gemischten steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen.

  • Ruhige, verständliche Oberfläche
  • Offene Forderungen im Blick
  • DATEV-Export für die Kanzlei
Rechnungserstellung für Heilberufe in BilanQo

Abrechnungsbesonderheiten in Heilberufen

Steuerfreie Behandlungen, Material und Institutionen trennen

Heilberufe rechnen oft gemischt ab: steuerfreie Heilbehandlungen, steuerpflichtiges Material und Rechnungen an Einrichtungen. Genau diese Trennung muss auf der Rechnung stimmen.

Heilbehandlungen mit 0 %

Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG weist du mit Steuersatz 0 % aus. Andere Leistungen – etwa Cosmetics, Kurse oder Produkte – können 7 % oder 19 % tragen. BilanQo mischt Steuersätze je Position.

Material und Laborkosten

Verbrauchsmaterial und Laborkosten kannst du getrennt von der Behandlung positionieren. Das erleichtert die Nachvollziehbarkeit für Patienten und die korrekte steuerliche Einordnung.

Eingangs-E-Rechnungen von Lieferanten

Seit 2025 senden Großhändler und Labore zunehmend strukturierte Rechnungen. BilanQo liest XRechnung und ZUGFeRD ein, damit du sie prüfen und buchen kannst – statt sie abzulehnen.

Rechnungen an Einrichtungen

Wenn du an Kliniken, Träger oder andere Unternehmen abrechnest, greifen B2B-Regeln. Dann brauchst du ggf. ZUGFeRD oder XRechnung – aus demselben Workflow wie deine Privatrechnungen.

Häufige Fragen

Antworten für eine klare Entscheidung

Muss meine Praxis E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht für alle inländischen Unternehmen – auch für Heilberufe und Praxen. Ablehnen ist keine Option.

Sind Rechnungen an Patienten von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Nein. Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind ausgenommen. Relevant wird die E-Rechnung bei Geschäftspartnern, Institutionen und im Lieferanteneingang.

Kann BilanQo meine umsatzsteuerfreien Leistungen abbilden?

Ja. Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG lässt du mit Steuersatz 0 % ausweisen; andere Leistungen mit 7 % oder 19 %. Die Einordnung solltest du bei Unsicherheit mit der Steuerberatung abstimmen.

Ersetzt BilanQo meine Praxissoftware?

Nein. BilanQo ist für Rechnungen, Belege und Buchhaltungsübergabe gedacht – nicht für Terminplanung oder Patientenakte. Es ergänzt deine Praxissoftware auf der kaufmännischen Seite.

Was kostet BilanQo für Praxen?

Der Einstieg ist kostenlos. Pro kostet 7,99 EUR pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer.

Wie kommt meine Steuerberatung an die Daten?

Über den DATEV-EXTF-Export und die strukturierte Belegablage. Die Kanzlei erhält Buchungen statt loser PDF-Sammlungen.