E-Rechnung für Heilberufe

Praxis-Abrechnung, mit weniger Papierkram.

Therapeuten, Heilpraktiker und medizinische Dienstleister empfangen zunehmend E-Rechnungen von Lieferanten und stellen selbst Rechnungen an Institutionen. BilanQo hält Rechnungen, Belege und Buchhaltung zusammen.

E-Rechnungen von Lieferanten empfangen

Labore, Großhändler und Dienstleister senden zunehmend XRechnung oder ZUGFeRD – BilanQo macht die Daten lesbar und buchbar.

Privatrechnungen einfach erstellen

Behandlungen, Materialien und Pauschalen als klare Rechnung ausgeben – mit fortlaufendem Nummernkreis.

Belege und Steuer vorbereiten

Ausgaben erfassen und alles für die Übergabe an die Steuerberatung DATEV-orientiert aufbereiten.

Empfangspflicht seit 2025

Auch Praxen müssen E-Rechnungen annehmen können

Die Empfangspflicht gilt für alle Unternehmen – also auch für Praxen und Heilberufler. Wer eine E-Rechnung ablehnt, handelt entgegen der gesetzlichen Vorgaben.

BilanQo liest die strukturierten Daten ein und führt sie direkt in Ausgaben und Buchhaltung.

  • XRechnung und ZUGFeRD lesbar machen
  • Eingangsrechnungen prüfen und buchen
  • GoBD-konform archivieren
Eingangsrechnungen für Heilberufe in BilanQo verarbeiten

Schlanke Administration

Mehr Zeit für Patienten, weniger für Papier

Die meisten Heilberufler wollen keine komplexe Buchhaltungssoftware bedienen. BilanQo setzt auf eine ruhige Oberfläche mit klaren Prozessen.

Rechnungen, Belege und Auswertungen bleiben an einem Ort – auch für die Zusammenarbeit mit der Steuerberatung.

  • Ruhige, verständliche Oberfläche
  • Offene Forderungen im Blick
  • DATEV-Export für die Kanzlei
Rechnungserstellung für Heilberufe in BilanQo

Häufige Fragen

Antworten für eine klare Entscheidung

Muss meine Praxis E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht für alle inländischen Unternehmen – auch für Heilberufe und Praxen.

Sind Rechnungen an Patienten von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Nein. Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind ausgenommen. Relevant wird die E-Rechnung bei Geschäftspartnern, Institutionen und im Lieferanteneingang.

Kann BilanGo meine umsatzsteuerfreien Leistungen abbilden?

Ja. Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG lassen sich mit Steuersatz 0 % ausweisen; andere Leistungen mit 7 % oder 19 %.

Was kostet BilanQo für Praxen?

Der Einstieg ist kostenlos. Pro kostet 7,99 EUR pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer.