E-Rechnungen von Lieferanten empfangen
Labore, Großhändler und Dienstleister senden zunehmend XRechnung oder ZUGFeRD – BilanQo macht die Daten lesbar und buchbar.
Labore, Großhändler und Dienstleister senden zunehmend XRechnung oder ZUGFeRD – BilanQo macht die Daten lesbar und buchbar.
Behandlungen, Materialien und Pauschalen als klare Rechnung ausgeben – mit fortlaufendem Nummernkreis und korrektem Steuersatz.
Ausgaben erfassen und alles für die Übergabe an die Steuerberatung DATEV-orientiert aufbereiten – ohne Belegchaos am Monatsende.
Empfangspflicht seit 2025
Die Empfangspflicht gilt für alle Unternehmen – also auch für Praxen und Heilberufler. Wer eine E-Rechnung ablehnt, handelt entgegen der gesetzlichen Vorgaben.
BilanQo liest die strukturierten Daten ein und führt sie direkt in Ausgaben und Buchhaltung. So entfällt das Ausdrucken und erneute Abtippen von Lieferantenrechnungen.

Schlanke Administration
Die meisten Heilberufler wollen keine komplexe Buchhaltungssoftware bedienen. BilanQo setzt auf eine ruhige Oberfläche mit klaren Prozessen für Rechnung, Beleg und Übergabe.
Rechnungen, Belege und Auswertungen bleiben an einem Ort – auch für die Zusammenarbeit mit der Steuerberatung und bei gemischten steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen.

Abrechnungsbesonderheiten in Heilberufen
Heilberufe rechnen oft gemischt ab: steuerfreie Heilbehandlungen, steuerpflichtiges Material und Rechnungen an Einrichtungen. Genau diese Trennung muss auf der Rechnung stimmen.
Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG weist du mit Steuersatz 0 % aus. Andere Leistungen – etwa Cosmetics, Kurse oder Produkte – können 7 % oder 19 % tragen. BilanQo mischt Steuersätze je Position.
Verbrauchsmaterial und Laborkosten kannst du getrennt von der Behandlung positionieren. Das erleichtert die Nachvollziehbarkeit für Patienten und die korrekte steuerliche Einordnung.
Seit 2025 senden Großhändler und Labore zunehmend strukturierte Rechnungen. BilanQo liest XRechnung und ZUGFeRD ein, damit du sie prüfen und buchen kannst – statt sie abzulehnen.
Wenn du an Kliniken, Träger oder andere Unternehmen abrechnest, greifen B2B-Regeln. Dann brauchst du ggf. ZUGFeRD oder XRechnung – aus demselben Workflow wie deine Privatrechnungen.
Häufige Fragen
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht für alle inländischen Unternehmen – auch für Heilberufe und Praxen. Ablehnen ist keine Option.
Nein. Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind ausgenommen. Relevant wird die E-Rechnung bei Geschäftspartnern, Institutionen und im Lieferanteneingang.
Ja. Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG lässt du mit Steuersatz 0 % ausweisen; andere Leistungen mit 7 % oder 19 %. Die Einordnung solltest du bei Unsicherheit mit der Steuerberatung abstimmen.
Nein. BilanQo ist für Rechnungen, Belege und Buchhaltungsübergabe gedacht – nicht für Terminplanung oder Patientenakte. Es ergänzt deine Praxissoftware auf der kaufmännischen Seite.
Der Einstieg ist kostenlos. Pro kostet 7,99 EUR pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer.
Über den DATEV-EXTF-Export und die strukturierte Belegablage. Die Kanzlei erhält Buchungen statt loser PDF-Sammlungen.
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