E-Rechnungen von Lieferanten empfangen
Labore, Großhändler und Dienstleister senden zunehmend XRechnung oder ZUGFeRD – BilanQo macht die Daten lesbar und buchbar.
Labore, Großhändler und Dienstleister senden zunehmend XRechnung oder ZUGFeRD – BilanQo macht die Daten lesbar und buchbar.
Behandlungen, Materialien und Pauschalen als klare Rechnung ausgeben – mit fortlaufendem Nummernkreis.
Ausgaben erfassen und alles für die Übergabe an die Steuerberatung DATEV-orientiert aufbereiten.
Empfangspflicht seit 2025
Die Empfangspflicht gilt für alle Unternehmen – also auch für Praxen und Heilberufler. Wer eine E-Rechnung ablehnt, handelt entgegen der gesetzlichen Vorgaben.
BilanQo liest die strukturierten Daten ein und führt sie direkt in Ausgaben und Buchhaltung.

Schlanke Administration
Die meisten Heilberufler wollen keine komplexe Buchhaltungssoftware bedienen. BilanQo setzt auf eine ruhige Oberfläche mit klaren Prozessen.
Rechnungen, Belege und Auswertungen bleiben an einem Ort – auch für die Zusammenarbeit mit der Steuerberatung.

Häufige Fragen
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht für alle inländischen Unternehmen – auch für Heilberufe und Praxen.
Nein. Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind ausgenommen. Relevant wird die E-Rechnung bei Geschäftspartnern, Institutionen und im Lieferanteneingang.
Ja. Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG lassen sich mit Steuersatz 0 % ausweisen; andere Leistungen mit 7 % oder 19 %.
Der Einstieg ist kostenlos. Pro kostet 7,99 EUR pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer.
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