Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Buchungsbelege wie Ein- und Ausgangsrechnungen müssen nach § 147 AO zehn Jahre aufbewahrt werden. Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen sechs Jahre. Die Frist beginnt erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.
