Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 27.10.2026
1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung (SaaS) "BilanQo" von Canteq, Inhaber: Mehmet Can, Weidenstraße 34, 72116 Mössingen (nachfolgend "Anbieter"). Der Anbieter ist Einzelunternehmer und kein Kaufmann.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend "Kunde"). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt der Anbieter nicht. Bei der Registrierung und beim Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifs bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Anbieter ist berechtigt, vor oder nach Vertragsschluss einen Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen und Verträge, die unter falscher Angabe der Unternehmereigenschaft geschlossen wurden, außerordentlich zu kündigen.
(3) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software "BilanQo" zur Nutzung über das Internet sowie die Speicherung von Daten des Kunden auf Servern im Auftrag des Anbieters.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss und Nutzerkonto
(1) Die Präsentation der Software auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Durch Abschluss des Registrierungsvorgangs und Bestätigung der AGB gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit der Freischaltung des Kontos oder der Bestätigung durch den Anbieter zustande.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Änderungen sind unverzüglich im Nutzerprofil zu aktualisieren.
3. Leistungsumfang und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die Software gehostet wird, zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicherplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs.
(3) Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Software von 98 % im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (Höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht über das Internet zu erreichen ist, sowie geplante Wartungsarbeiten.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und dabei Funktionen zu verbessern, zu ändern oder zu ergänzen. Funktionen, die zum vereinbarten Leistungsumfang des gewählten Tarifs gehören, darf der Anbieter nur aus triftigem Grund – insbesondere wegen geänderter Rechtslage, zwingender Sicherheitsanforderungen oder des Wegfalls einer Leistung eines Drittanbieters – und nur insoweit entfernen oder wesentlich einschränken, als dies dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Eine wesentliche Einschränkung kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann einen kostenpflichtigen Tarif in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstattet der Anbieter anteilig. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Der Free-Tarif ist kein zeitlich begrenztes Probeangebot.
4. Ausschluss von Rechts- und Steuerberatung; GoBD
(1) Keine Beratung: Die Software ist ein technisches Werkzeug zur Unterstützung kaufmännischer Prozesse. Der Anbieter erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Nutzung der Software entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, sich bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen an qualifizierte Fachberater zu wenden.
(2) Eigenverantwortung: Der Kunde ist allein verantwortlich für die inhaltliche, rechtliche und steuerliche Richtigkeit der mit der Software erstellten Dokumente (z. B. Rechnungen, Meldungen). Er hat insbesondere sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff), eingehalten werden.
(3) Archivierung: Der Anbieter ermöglicht die Speicherung von Daten während der Vertragslaufzeit. Er schuldet jedoch keine revisionssichere Archivierung im Sinne des Steuerrechts. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Daten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen außerhalb der Software rechtzeitig und revisionssicher zu sichern.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird den Zugriff auf sein Nutzerkonto gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern und seine Zugangsdaten geheim halten.
(2) Datensicherung: Der Kunde ist verpflichtet, die in die Software eingegebenen Daten regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend selbst zu sichern (z. B. durch Downloads/Exporte), um bei einem eventuellen Datenverlust eine Wiederherstellung zu ermöglichen.
(3) Der Kunde darf die Software nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte hochladen oder Schadsoftware verbreiten.
6. Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit des Vertrages befristetes Recht ein, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung der Software an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif. Die angegebenen Preise sind Endpreise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, kann der Anbieter die Preise um die gesetzliche Umsatzsteuer erhöhen. Er kündigt dies mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann einen kostenpflichtigen Tarif in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung kündigen; auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
(2) Die Abrechnung kostenpflichtiger Tarife erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum über den in der Datenschutzerklärung genannten Zahlungsdienst. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Free-Tarif ist unentgeltlich.
(3) Kommt der Kunde in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf die Software nach vorheriger Ankündigung zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
8. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Free-Tarif läuft unbefristet. Der Kunde kann ihn jederzeit ohne Frist kündigen, der Anbieter mit einer Frist von 30 Tagen. Der Pro-Tarif hat eine Laufzeit von einem Monat und verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn er nicht bis zum letzten Tag der laufenden Periode gekündigt wird. Die Kündigung des Pro-Tarifs in der Anwendung wirkt zum Ende der bereits bezahlten Periode.
(2) Die Kündigung kann in Textform, über die entsprechende Funktion in der Anwendung oder ohne Anmeldung über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ erfolgen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder mit der Zahlung der Vergütung in Verzug gerät.
(4) Für die Löschung der Daten nach Vertragsende gilt Ziffer 6 des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV). Der Kunde sollte seine Daten vorher exportieren.
9. Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Haftung für Datenverlust: Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der vorstehenden Absätze, der Höhe nach jedoch nur für den Aufwand, der für ihre Wiederherstellung nötig gewesen wäre, wenn der Kunde seine Daten ordnungsgemäß gesichert hätte (Ziffer 5 Abs. 2). Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1. Die Begrenzung gilt ferner nicht, soweit der Datenverlust darauf beruht, dass der Anbieter die ihm nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 2) obliegende Datensicherung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
(2) Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter in der Software verarbeitet, ist er Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter agiert hierbei als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.